Was ein rechtlich gültiges Firmendomizil in Zug beinhalten muss
2025-05-23 21:35
Was Ihre Geschäftsadresse in Zug beinhalten muss, um rechtlich anerkannt zu werden – und warum vollständige Einhaltung des Schweizer Rechts entscheidend ist
Eine Adresse in Zug zählt zu den attraktivsten Optionen in Europa für Unternehmen. Doch für eine rechtmäßige Eintragung in der Schweiz reicht es nicht aus, einfach nur eine Adresse anzugeben – der Firmensitz muss den nationalen rechtlichen Standards vollständig entsprechen. DieHandelsregisterverordnung (HRegV) und dasObligationenrecht (OR) verlangen, dass Unternehmen über überprüfbare und funktionale Standorte verfügen. Wird dies nicht erfüllt, kann die Eintragung verzögert oder abgelehnt werden. Dieser Leitfaden erklärt, was ein rechtlich korrektes Domizil in Zug beinhalten muss.
Gesetzliche Anforderungen laut HRegV und Obligationenrecht
Ein rechtlich gültiges Domizil in Zug muss bestimmte strukturelle und dokumentarische Standards erfüllen:
– Eine physische Adresse mit Zugang zu Büroflächen oder gleichwertigem
– Sichtbare Kennzeichnung oder Firmenname vor Ort
– Ein gültiger Vertrag, der Nutzung und Zugangsberechtigung nachweist (Miet- oder Domizilvertrag)
– Funktionsfähig als Zustelladresse für rechtliche und steuerliche Behörden
– Eintragung im Handelsregister mit vollständigen Unterlagen
Die Registrierung mit einem Postfach oder ohne Nachweis der Erreichbarkeit verstößt gegen Schweizer Vorschriften. Für rechtliche Sicherheit und steuerliche Anerkennung ist die Einhaltung derHRegV und desObligationenrechts unerlässlich.