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Bitcoin & Ethereum als Firmenkapital in der Schweiz | DomizilAdresse

Kryptowährungen als Firmenkapital in der Schweiz

Die Schweiz hat sich als einer der weltweit führenden Standorte für Blockchain-Innovationen und digitale Vermögenswerte etabliert. Daher stellen sich viele Unternehmer die Frage, ob Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) und Ethereum (ETH) als Firmenkapital bei der Gründung eines Schweizer Unternehmens eingesetzt werden können.
Das Schweizer Recht erlaubt grundsätzlich Sacheinlagen, wodurch bestimmte digitale Vermögenswerte anstelle von Bargeld in eine Gesellschaft eingebracht werden können. Dies ist besonders interessant für Gründer, die bereits über erhebliche Kryptowährungsbestände verfügen.

Sacheinlagen mit Kryptowährungen

Bei der Gründung einer Schweizer GmbH oder AG können Gründer Vermögenswerte mit einem nachweisbaren wirtschaftlichen Wert einbringen, anstatt ausschliesslich Bareinlagen zu leisten.
Bitcoin und Ethereum gehören zu den am häufigsten akzeptierten Kryptowährungen, da ihr Marktwert über etablierte Handelsplattformen und Kursquellen nachvollziehbar bestimmt werden kann. Damit die Kryptowährungen als Sacheinlage anerkannt werden, müssen sie dem Gründer gehören, auf die Gesellschaft übertragbar sein und dem Unternehmen nach der Gründung uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Unternehmer, die eine neue Gesellschaft in der Schweiz gründen möchten, finden weitere Informationen unter:

Dokumentation und Bewertung

Die Verwendung von Kryptowährungen als Firmenkapital erfordert zusätzliche Nachweise im Vergleich zu einer klassischen Bargründung.
In der Regel müssen Eigentumsnachweise, Dokumentationen der Übertragung sowie eine nachvollziehbare Bewertung der Kryptowährungen vorgelegt werden. Da digitale Vermögenswerte erheblichen Kursschwankungen unterliegen können, ist eine korrekte Bewertung zum Zeitpunkt der Gründung besonders wichtig.
Eine sorgfältige Planung und vollständige Dokumentation helfen dabei, den Eintrag ins Handelsregister reibungslos abzuwickeln.

Laufende Verwaltung und Compliance

Nach der Übertragung werden die Kryptowährungen Teil des Gesellschaftsvermögens und müssen ordnungsgemäss verwaltet und dokumentiert werden.
Unternehmen in der Schweiz müssen zudem die geltenden Vorschriften zur Geldwäschereibekämpfung einhalten und die Herkunft der eingebrachten Vermögenswerte nachweisen können. Je nach Geschäftsmodell kann auch eine professionelle Geschäftsadresse einen wichtigen Beitrag zu einem seriösen Unternehmensauftritt leisten.
Weitere Informationen finden Sie unter:

Warum die Schweiz für Krypto-Unternehmer attraktiv bleibt

Die Schweiz bietet Rechtssicherheit, politische Stabilität und einen ausgezeichneten Ruf als Innovationsstandort. Diese Faktoren machen das Land zu einer bevorzugten Destination für Blockchain-Start-ups, Krypto-Investoren und internationale Unternehmer.
Offizielle Informationen zur Regulierung digitaler Vermögenswerte und Blockchain-Aktivitäten stellt die FINMA bereit:

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