Schweizer Verwaltungsrat – gesetzliche Voraussetzung für ausländische Firmengründer
Die Schweiz gilt als einer der attraktivsten Standorte für Unternehmen – besonders für internationale Gründer. Doch wer als Nicht-Schweizer eine Firma gründen möchte, muss eine zentrale gesetzliche Auflage erfüllen:
Es wird ein Verwaltungsrat oder ein Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz benötigt.
Diese Person muss im Handelsregister eingetragen sein und Ihr Unternehmen rechtsgültig vertreten können. Ohne diese lokale Vertretung ist eine Eintragung nicht möglich – und Ihre Geschäftstätigkeit blockiert.
Domiziladresse.ch unterstützt Sie gezielt bei dieser Herausforderung. Wir stellen Ihnen erfahrene Verwaltungsräte oder zeichnungsberechtigte Personen zur Seite, die Ihre Firma vertrauensvoll und gesetzeskonform vertreten – in Zug oder an einem anderen attraktiven Firmenstandort in der Schweiz.
Rechtliche Anforderungen und praktische Lösung
Die Handelsregisterverordnung (HRegV) sowie das Schweizer Obligationenrecht schreiben unmissverständlich vor: Jede AG oder GmbH in der Schweiz benötigt eine natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz, die zur Zeichnung berechtigt ist.
Unsere Lösung:
✅ Rechtssichere Eintragung durch Schweizer Verwaltungsrat
✅ Langjährige Erfahrung im Unternehmensumfeld
✅ Attraktive Pauschalpreise und diskrete Abwicklung
✅ Ideal für Holdingstrukturen, IP-Firmen, Start-ups oder internationale Unternehmen
✅ Optional mit Geschäftsadresse, Postservice und weiterer Infrastruktur kombinierbar
Mit einer zuverlässigen lokalen Vertretung eröffnen Sie sich nicht nur den Zugang zum Schweizer Markt, sondern gewinnen auch an Glaubwürdigkeit bei Behörden, Banken und Geschäftspartnern.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Artikel 718 des Schweizer Obligationenrechts.
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