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Häufige Fehler bei der Firmengründung in Liechtenstein

Internationale Gründer prüfen eine Checkliste zur Firmengründung in Liechtenstein an einem Schweizer Schreibtisch

Häufige Fehler bei der Firmengründung in Liechtenstein

Liechtenstein ist eine der diskretesten und zugleich stabilsten Jurisdiktionen Europas. Mit 12,5 % Körperschaftssteuer, dem Zugang zum EU-Markt (über den EWR), sowie flexiblen Stiftungs- und Trust-Strukturen eignet sich das Fürstentum ideal für internationale Unternehmer.
DomizilAdresse unterstützt Sie von der Auswahl der Rechtsform über die Gründung bis hin zur laufenden Verwaltung – alles aus der Schweiz heraus. Hier sind die häufigsten Fehler, die wir vermeiden helfen.

❌ Fehler Nr. 1: Die falsche Rechtsform wählen

Nicht jede Unternehmensstruktur ist für jeden Zweck geeignet. Eine AG eignet sich z. B. nicht unbedingt für Vermögensschutz oder Nachfolgeplanung — hier wäre eine Stiftung oder ein Trust reg. besser.
So vermeiden Sie den Fehler:
DomizilAdresse hilft Ihnen, die passende Struktur zu wählen.

❌ Fehler Nr. 2: Anforderungen an ansässige Direktoren ignorieren

Viele Unternehmensformen verlangen einen ansässigen Direktor oder Vertreter im EWR – eine Voraussetzung auch für Bankkonten oder steuerliche Registrierung.
So vermeiden Sie den Fehler:
Wir vermitteln zuverlässige Direktoren und lokale Ansprechpartner aus der Schweiz oder Liechtenstein.

❌ Fehler Nr. 3: Bankkonto zu spät eröffnen

Viele Gründer kümmern sich erst nach der Gründung um ein Bankkonto – und stoßen dann auf Verzögerungen oder Ablehnungen.
So vermeiden Sie den Fehler:
DomizilAdresse unterstützt Sie frühzeitig bei der Eröffnung eines Kontos in Liechtenstein oder der Schweiz.

❌ Fehler Nr. 4: Kapitalanforderungen falsch einschätzen

Jede Rechtsform bringt bestimmte Mindestkapitalanforderungen mit sich:
  • AG: CHF/EUR 50.000 (mindestens 50 % bei Gründung einzuzahlen)
  • GmbH: CHF/EUR 10.000
So vermeiden Sie den Fehler:
Wir sorgen dafür, dass Ihre Kapitalnachweise vollständig und korrekt eingereicht werden.

❌ Fehler Nr. 5: Laufende Pflichten vergessen

Ein liechtensteinisches Unternehmen muss jährlich folgende Pflichten erfüllen:
  • Buchhaltung
  • Steuererklärung
  • Ggf. Mehrwertsteuer-Anmeldung
So vermeiden Sie den Fehler:
Unsere Buchhaltungs- und Steuerlösungen sichern Ihre langfristige Compliance.

❌ Fehler Nr. 6: Schweizer Verwaltungsstandort nicht nutzen

Viele internationale Kunden verpassen den Vorteil einer Schweizer Adresse oder operativen Basis.
So vermeiden Sie den Fehler:
Wir bieten Ihnen virtuelle Domiziladressen in der Schweiz, inklusive Postweiterleitung und Kommunikation mit Behörden.

✅ Warum DomizilAdresse?

Gründen Sie Ihre Liechtenstein-Firma mit Schweizer Qualität

Vermeiden Sie Verzögerungen und kostspielige Fehler. Mit DomizilAdresse bauen Sie Ihr Unternehmen rechtssicher, effizient und länderübergreifend auf.
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