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Haftung von Verwaltungsräten in der Schweiz – Diese Risiken sollten Sie kennen

Schweizer Verwaltungsratssitzung mit Diskussion rechtlicher Verantwortlichkeiten

Verwaltungsrat in der Schweiz – Strategische Rolle mit rechtlicher Verantwortung

Der hervorragende Ruf des Schweizer Unternehmensstandorts basiert auf starker Corporate Governance, verlässlicher Gesetzgebung und transparenter Buchführung. Genau diese Faktoren machen eine Verwaltungsratstätigkeit in der Schweiz jedoch zu einer Position mit klaren rechtlichen Verpflichtungen – und möglichen Risiken.
Ob als Verwaltungsrat mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Auftrag eines ausländischen Unternehmens: Ihre Verantwortung geht weit über die Teilnahme an Sitzungen hinaus. Sie haften persönlich bei Pflichtverletzungen in den Bereichen Compliance, Aufsicht und Unternehmensführung.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die wichtigsten Haftungsrisiken – und wie Sie sich effektiv absichern können.

1. Verletzung gesetzlicher oder treuhänderischer Pflichten

Verwaltungsräte in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, im besten Interesse der Gesellschaft zu handeln. Interessenkonflikte, Begünstigungen Dritter oder Eigengeschäfte können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – inklusive Klagen durch Aktionäre oder Gläubiger.
💡 Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Entscheidungsprozesse sorgfältig und melden Sie potenzielle Interessenkonflikte frühzeitig.

2. Fehlende Überwachung der Geschäftsführung

In der Schweiz kann man sich nicht auf eine passive Rolle als Verwaltungsrat beschränken. Sie müssen die Unternehmensführung aktiv überwachen. Wenn Sie bei Missmanagement oder unethischem Verhalten nicht eingreifen, kann dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.
👉 Die Schweizer Gerichte haben mehrfach betont: Untätigkeit schützt nicht vor Verantwortung. Jeder Verwaltungsrat haftet – unabhängig von seiner operativen Beteiligung.

3. Fehler in Buchhaltung und Rechnungswesen

Schweizer Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, korrekte Buchhaltungsunterlagen zu führen und fristgerecht abzuschließen. Die Verantwortung dafür liegt beim Verwaltungsrat. Fehlen Unterlagen, sind sie fehlerhaft oder manipuliert – auch unabsichtlich –, drohen zivilrechtliche Sanktionen, Bußgelder und Reputationsverluste.

4. Verspätetes Handeln bei drohender Insolvenz

Wenn ein Unternehmen insolvenzgefährdet oder überschuldet ist, muss der Verwaltungsrat sofort reagieren. Dazu gehört die Benachrichtigung der Revisionsstelle und ggf. die Einleitung eines Konkursverfahrens. Unterlassene oder verspätete Handlungen können zu persönlicher Haftung für Verluste führen.

5. Nicht gezahlte Steuern oder Sozialabgaben

Verwaltungsräte können persönlich haftbar gemacht werden, wenn das Unternehmen keine Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer oder AHV/IV-Beiträge abführt. Die Behörden richten sich zunächst an die Gesellschaft – können jedoch bei Fahrlässigkeit die Verantwortlichen persönlich belangen.

6. Falsche oder irreführende Angaben

Fehlerhafte Einträge im Handelsregister, bei Steuerbehörden oder gegenüber Investoren können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Dazu zählen auch unvollständige oder geschönte Angaben zur finanziellen Situation des Unternehmens.

So schützen Sie sich als Verwaltungsrat in der Schweiz

Um Ihr persönliches Haftungsrisiko zu minimieren:
✔ Führen Sie vor der Mandatsannahme eine sorgfältige Due Diligence durch
✔ Fordern Sie regelmässige Informationen zu Finanzen und Rechtslage
✔ Setzen Sie auf professionelle Buchhaltungs- und Steuerberatung
✔ Dokumentieren und archivieren Sie alle Verwaltungsratsbeschlüsse
✔ Sichern Sie sich durch eine D&O-Versicherung (Directors & Officers)
✔ Arbeiten Sie mit qualifizierten Schweizer Beratern zusammen

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