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Rechtliche Checkliste für den Wechsel der Firmenadresse zwischen Kantonen

Rechtliche Checkliste für den Wechsel der Firmenadresse zwischen Schweizer Kantonen
Die Verlegung Ihrer Firma in einen anderen Kanton in der Schweiz bedeutet weit mehr als nur die Suche nach einem neuen Büro.
Es handelt sich um einen rechtlichen Prozess, der die Firmenregistrierung, steuerliche Pflichten und gesetzliche Konformität betrifft.
Ganz gleich, ob Sie den Standort aus steuerlichen Gründen, wegen besserer Logistik oder aufgrund strategischer Vorteile — etwa im Kanton Zug — wechseln: Diese Anleitung hilft Ihnen, alle rechtlichen Anforderungen einzuhalten.

1. Auswahl des neuen Kantons und der Gemeinde

Der erste Schritt besteht darin, den neuen Geschäftssitz zu bestimmen.
Jeder Schweizer Kanton hat eigene Steuervorschriften, Verfahren und Wirtschaftsanreize.
Viele Unternehmen entscheiden sich für Zug, da der Kanton ein attraktives Steuerumfeld und einen international anerkannten Unternehmensstandort bietet.
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2. Anpassung der Statuten

Wenn Ihr Unternehmen den Kanton wechselt, muss der Sitz in den Statuten offiziell geändert werden.
Dazu gehören:
  • Eine notarielle Änderung der Statuten
  • Ein Verwaltungsrats- oder Gesellschafterbeschluss, der den Umzug genehmigt
  • Die Einreichung der Dokumente beim Handelsregister des neuen Kantons
Für GmbHs und AGs ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben, bevor die Änderung rechtskräftig wird.

3. Eintrag im neuen Handelsregister

Anschliessend muss Ihre Firma im alten Kanton abgemeldet und im neuen Kanton neu eingetragen werden.
In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Notarielle Kopie der aktualisierten Statuten
  • Nachweis der neuen Adresse (z. B. Mietvertrag oder Domizilvertrag)
  • Protokoll der Sitzung, in der der Umzugsbeschluss gefasst wurde
Sie können den offiziellen Eintrag Ihres Unternehmens jederzeit über Zefix einsehen – das zentrale Firmenverzeichnis der Schweiz.

4. Meldung an die Steuerbehörden

Sowohl die kantonale Steuerverwaltung des alten Kantons als auch die des neuen Kantons müssen über die Adressänderung informiert werden.
Je nach Zeitpunkt des Wechsels kann eine Steueraufteilung für das laufende Jahr erforderlich sein.
Zudem muss die Mehrwertsteueradresse (MwSt) bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) aktualisiert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ESTV.

5. Aktualisierung von Bewilligungen und Lizenzen

Falls Ihre Firma über spezielle Branchenbewilligungen verfügt (z. B. im Finanz-, Gesundheits-, Logistik- oder Gastgewerbe), müssen diese im neuen Kanton neu beantragt oder angepasst werden.
Unterlassene Aktualisierungen können zur vorübergehenden Suspendierung Ihrer Geschäftstätigkeit führen.

6. Information an Banken und Dienstleister

Nach dem rechtlichen Umzug sollten Sie alle wichtigen Partner über die neue Adresse informieren, insbesondere:
  • Ihre Schweizer Geschäftsbank
  • Versicherungsanbieter
  • Buchhaltungs- und Treuhanddienstleister
Diese Aktualisierungen sind notwendig, um die Vorschriften zur Geldwäschereibekämpfung (GwG) und zur Kundenidentifikation (KYC) einzuhalten.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, besuchen Sie unsere Seite zum Thema Schweizer Geschäftskonto.

7. Aktualisierung Ihrer Firmenadresse auf allen Plattformen

Stellen Sie sicher, dass Ihre neue Adresse in allen offiziellen und öffentlichen Kommunikationskanälen korrekt angegeben ist:
  • Website, Rechnungen und Verträge
  • Online-Verzeichnisse (Google, LinkedIn, Branchenportale)
  • Geschäftspapiere, Briefköpfe und Beschilderungen
Konsistenz sorgt für Professionalität und stärkt das Vertrauen von Kunden und Behörden.

8. Interne und externe Kommunikation

Informieren Sie Ihre Kunden, Lieferanten und Partner frühzeitig über die Adressänderung.
Eine kurze Mitteilung auf Ihrer Website, per Newsletter oder über LinkedIn trägt zur Transparenz bei und verhindert Missverständnisse.

Partner für Ihren Standortwechsel – DomizilAdresse

Der Wechsel Ihrer Firmenadresse zwischen Kantonen muss nicht kompliziert sein.
Bei DomizilAdresse übernehmen wir alle administrativen, rechtlichen und organisatorischen Schritte für Sie.
bis hin zu Co-Working-Lösungen – wir bieten alles, was Sie für einen reibungslosen und gesetzeskonformen Umzug Ihres Unternehmens benötigen.
Planen Sie, Ihre Firma in einen anderen Kanton zu verlegen?
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📌 Kontakt DomizilAdresse
🏢 Chamerstrasse 176, 6300 Zug
📞 +41 44 688 04 14